Hauke Sonntag & Inga Vorndamme
Information des Gesundheitsamtes der Stadt Bonn für Eltern und Tagesbetreuungseinrichtungen
In den Kinderarztpraxen in NRW werden Atteste nur noch in begründeten Ausnahmen ausgestellt.
Hierzu gehören ausdrücklich nicht "Krankheitsatteste für Schulfehlzeiten", "Kita-Aufnahme-Atteste" o.ä. Lesen Sie hierzu das Handout mit einer Stellungnahme des Berufsverbandes der Kinder - und Jugendärzte.
Sollte aus Sicht der Schule im Einzelfall ein Attest tatsächlich benötigt werden, benötigen die betroffenen Schüler:innen in Zukunft eine individuelle und begründete Bescheinigung der Schulleitung über die Attestpflicht für die jeweilige Fehlzeit. Die Schule möge hierfür das hier verlinkte Formular verwenden.
Gerne können Sie bei Bedarf die Information für Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen ausdrucken und in der Betreuungseinrichtung vorlegen.
Der Nachweis eines Masernimpfschutzes für Schüler und Kinder in Tagesbetreuungseinrichtungen wird i.d.R. durch die Vorlage des Impfausweises oder des Untersuchungsheftes erbracht (im Untersuchungsheft wird bei der Vorsorge jeweils der zum Untersuchungszeitpunkt vollständige Impfschutz - sofern zutreffend - dokumentiert).
Quellen hierzu:
Mo – Fr: 08:00 - 12:00
Mo, Di, Do: 14:00 - 17:30
Online-Terminvergabe
oder telefonisch unter
0228 - 317015.
Kinderärztliche Gemeinschaftspraxis
Sonntag & Vorndamme
Friesdorfer Str. 255
53175 Bonn